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In Montenegro gilt die seit dem 15.06.2008 eingeführte Ökoabgabe
(Öko-Maut). Der Erlös aus dieser Maut soll verschiedenen
Umweltprojekten zugute kommen. Betroffen davon sind alle Fahrzeuge,
auch diejenigen, welche sich auf der Durchreise befinden. Erhältlich
ist diese in Form einer Jahresvignette an den Grenzübergängen.
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Die Benutzung von einzelnen Straßen, Brücken, Städten und Tunnels in Norwegen ist gebührenpflichtig.
Die Bezahlung an den einzelnen Mautstationen ist wie folgt möglich:
AutoPass:
Hierbei
handelt sich um ein vollelektronisches Mautsystem. Nach
Vertragsabschluss mit einer der Betreibergesellschaften wird ein Chip
ausgehändigt welcher im Auto angebracht werden muss. Auf diesem wird im
voraus ein fester Betrag auf aufgeladen, zusätzlich muss eine Kaution
entrichtet werden.
Nach Kündigung des Vertrages und Rückgabe des Chips
wird die Kaution sowie der Restbetrag wieder ausgezahlt. Dies kann
persönlich vor Ort an den Mautstationen oder über den Postweg
abgewickelt werden.
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Die Benutzung der meisten Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ist gebührenpflichtig.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t ist eine Vignettenpflicht vorgeschrieben, diese können zu folgenden Konditionen erworben werden.
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In Polen sind die Autobahnen A1, A2 und A3 gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren sind Streckenabhängig.
Die Gebühren können in polnischen Zloty, US-Dollar
oder mit Euro gezahlt werden. Bei der Zahlung mit EU-Scheinen wird das
Rückgeld in Zloty ausgezahlt. Einzig an den Mautstellen der A2 ist die
Zahlung per Kreditkarten möglich.
Die Kategorieeinteilung sowie die Tarifübersicht gliedern sich wie folgt (alle Angaben in Zloty):
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In Portugal sind überwiegend die Autobahnen und Schnellstraßen
gebührenpflichtig. Die Bezahlung an den Mautstellen ist größtenteils
mit Kreditkarte möglich. Ausgenommen davon sind Brücken.
Der
Aufenthalt zwischen zwei Mautstellen ist auf 12 Stunden begrenzt.
Sollte diese Zeit z.B. wegen einer Zwischenübernachtung überschritten
werden, fallen die doppelten Gebühren für die am längsten Strecke bis
zur nächsten Zahlstation fällig
Unterschieden wird in zwei
Kategorien und nach Strecke. Die Preise der einzelnen Strecken haben
wir hier für Sie zusammen gefasst.
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In Rumänien ist eine allgemeine Straßennutzungsgebühr für Pkw,
Wohnmobile und Gespanne in Form einer Vignette zu entrichten.
Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die jeweilige
Vignette erhalten Sie an den Grenzübergängen, an Tankstellen sowie an
Postämtern an den Grenzübergängen zu folgenden Konditionen:
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Die Öresund-Brücke verbindet die dänische Hauptstadt Kopenhagen mit
Malmö in Schweden. Die Bezahlung und Zollabwicklung erfolgt auf
schwedischer Seite.
Für die Benutzung der Brücke entstehen folgende Kosten:
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Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen sind
gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge bis 3,5 t (auch Anhänger) gilt die
Vignettenpflicht, diese Vignette ist immer vom 01.12. des Vorjahres bis
zum 31.01. des Folgejahres gültig.
- Die Schweizer Vignette kostet 27,50 €
Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Hier richtet sich die
Höhe nach gefahrener Strecke, Emissionsklasse sowie dem Gesamtgewicht.
Auf einigen Teilstrecken kommen zusätzliche Kosten
für hinzu. Um welche es sich dabei handeln können Sie nachfolgenden
Übersichten entnehmen.
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In Serbien sind Autobahnen sowie autobahnähnlich
ausgebaute Staßen gebührenpflichtig. Diese Gebühr wird streckenabhängig
entrichtet. Die Höhe der Gebühr für ausländische Fahrzeuge wird oftmals
verdoppelt.
Es empfiehlt sich die Mautgebühr in der
Landeswährung (Serbischer Dinar) zu begleichen. Andernfalls kann auch
in Euro gezahlt werden, hierbei sollte man jedoch nach Möglichkeit mit
kleineren Scheinen oder mit Münzen zahlen.
Auf Grund der schlechten Straßenzustände ist vom ausweichen auf Landstraßen, zum umgehen der Mautgebühren, abzuraten.
Nachfolgender Übersicht können Sie die entsprechende Kategorie bzw. Streckenpreise entnehmen.
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Seit dem 01. Juli 2008 besteht in Slowenien für
Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignettenpflicht. Diese gilt zur
Zeit nur für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht. Für Fahrzeuge über 3,5
t bleibt das elektronische Mautsystem zunächst bestehen, ab Ende 2010
ist eine automatische Gebührenerhebung per Satellit geplant.
Seit dem 1. Juli 2009 besteht die Möglichkeit, Vignetten zu folgenden Konditionen zu erwerben:
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