| Mehr Rechte für Bahnreisende |
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Endlich mehr Rechte für Bahnreisende Seit dem 27. Juli 2009 haben Bahnreisende bei Verspätungen und Ausfällen endlich mehr Rechte.
Ab einer Verspätung von 1 Stunde erhalten Bahnreisende Entschädigungen für die fahrt mit tureren Zugverbindungen, Taxifahrten oder Hotelübernachtungen.
Bei 60 Minuten Verspätung, erhält der Bahnreisende 25% des Fahrpreises erstattet, bei 120 Minuten sogar 50%, wobei die Ankunft am endgültigen Zielort zu Grunde gelegt wird. Wenn also bei kleinen Verspätungen der Anschlusszug verpasst wird, der Bahnreisende mit dem nächsten Zug fahren muss und dadurch mehr als 1 Stunde später am Zielort ankommt, erhält er 25% des Fahrpreises erstattet.
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Seit dem 27. Juli 2009 haben Bahnreisende bei Verspätungen und Ausfällen endlich mehr Rechte.